Wegleitung zur Vergabe von ECTS-Punkten am Sprachenzentrum
Rechtsgrundlagen
Vergabe von ECTS-Punkten
Leistungsnachweise
Noten
Wiederholung
Anerkennung und Anrechnung von Sprachlernleistungen an der Universität Zürich
Anerkennung und Anrechnung von Sprachlernleistungen an der ETH Zürich
Bedingungen für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung
Rechtsgrundlagen
UZH: Leitfaden zur Gestaltung gestufter Studiengänge mit ECTS (ECTS-Leitfaden) der Universität Zürich, überarbeitete
Version vom 22. Juni 2005
ETH Zürich: Richtlinien zum Kreditsystem (ECTS) vom 17. Dezember 2003
Vergabe von ECTS-Punkten
Unsere Sprachlernangebote werden konsequent nach den ECTS-Grundsätzen konzipiert und durchgeführt. Alle Sprachkurse enthalten Leistungskontrollen zur Überprüfung des Lernfortschritts.
Die ECTS-Punkte werden nur auf Grund von kontrollierten Studienleistungen vergeben.
Ein Sprachkurs von 2 SWS entspricht in der Regel einem Workload von insgesamt etwa 60 Stunden (davon 21 Stunden/28 Lektionen Unterrichtszeit und etwa 39 Stunden Selbststudium). 1 ECTS-Punkt entspricht an der UZH einem Workload von 30 Stunden, folglich werden für die Sprachkurse in der Regel 2 ECTS-Punkte vergeben.
Da der Spracherwerb in den meisten Kursen eng mit den interaktiven Lernprozessen im Präsenzunterricht verbunden ist, ist die Vergabe von Punkten ausserdem abhängig von Anwesenheit und aktiver Teilnahme am Unterricht.
Bedingungen für die Vergabe von ECTS-Punkten sind:- Erfolgreich beurteilte und dokumentierte Studienleistung
- maximal 3 Absenzen bei Kursen von 2 SWS bzw. 20 % des Präsenzunterrichts
(Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Direktorin nach Rücksprache mit den betroffenen Dozierenden. Ein entsprechendes Gesuch muss bis Ende der vorletzten Semesterwoche schriftlich eingereicht werden.)
Von der Präsenz als Teilbedingung ausgenommen sind andere Kursformate wie Grossgruppenunterricht (in Kursen mit über 40 Teilnehmenden) und Vorlesungen.
Leistungsnachweise (Lernerfolgskontrollen)
Die Leistungsnachweise orientieren sich an den zu erwerbenden Kompetenzen bzw. den gesetzten Lernzielen. Über die Formen und Anforderungen informieren unsere Kursbeschreibungen. Ausserdem informieren unsere Dozierenden Sie zu Beginn der Lehrveranstaltungen über die Leistungsnachweise und deren Durchführung.
Noten
Noten sind Bewertungen der Qualität der erbrachten Leistungen. Wir vergeben Noten entsprechend der im Schweizer Bildungssystem gebräuchlichen Notenskala von 1 bis 6, wobei 6 die beste und 1 die geringste Leistung bezeichnet. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen, für die keine ECTS-Punkte vergeben werden. Viertelnoten sind möglich.
Wiederholung
Ein Ersatztermin für die Durchführung einer Überprüfung der Studienleistung wird nur in begründeten Fällen nach Rücksprache festgelegt.
Als genügend beurteilte Studienleistungen können nicht zur Verbesserung der Bewertung wiederholt werden. Die Wiederholung einer ungenügenden Studienleistung ist an einen erneuten Kursbesuch gebunden.
Anerkennung und Anrechnung von Sprachlernleistungen an der Universität Zürich
An der Universität Zürich werden alle erfolgreich absolvierten Kurse in modernen Sprachen auf den Leistungsausweisen (Transcripts of Records) aufgeführt.
Beim Studienabschluss werden sämtliche bestandenen Sprachlernleistungen im Academic Record aufgeführt. Dabei werden die Kurse in angerechnete und nicht angerechnete unterteilt:
In einigen Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Zürich können Sie Sprachlernleistungen mit ECTS-Punkten im Wahlbereich bzw. Wahlpflichtbereich anrechnen lassen. Die ausgewiesenen Kreditpunkte werden von den Fakultäten aufgrund ihrer Rahmenordnungen sowie Studienordnungen darauf hin beurteilt, ob sie an das angestrebte Studienziel angerechnet werden können.
Eine Übersicht zur Anerkennung und zur Anrechnung der Sprachlernangebote an der Universität Zürich finden Sie hier:
Grundsätze der Universitätsleitung (
)
Medizinische Fakultät (
)
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (
)
Philosophische Fakultät (
)
Rechtswissenschaftliche Fakultät (
)
Theologische Fakultät (
)
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (
)
Anerkennung und Anrechnung von Sprachlernleistungen an der ETH Zürich
An der ETH Zürich werden alle erfolgreich absolvierten Kurse in modernen Sprachen des Pflichtwahlfachs D-GESS oder in anderen Kategorien angerechnete Sprachkurse auf dem Leistungsüberblick und dem Schlusszeugnis (Academic Record) aufgeführt. Ausserdem besteht in einigen Studiengängen die Möglichkeit, sich andere Sprachlernleistungen als Mobilitätsfach auf dem Beiblatt (Diploma Supplement) aufführen zu lassen.
Eine Übersicht zur Anerkennung und zur Anrechnung der Sprachlernangebote an der ETH Zürich finden Sie hier:
Graduiertenstufe - Weisungen des Rektors zur Zulassung und zur Gestaltung (Wichtig hier vor allem Punkt 4)
Auszug aus der Weisung der Rektorin zum Pflichtwahlfach D-Gess
Weisung der Rektorin zur Unterrichtssprache
Regeln für die Aufnahme von
Veranstaltungen ins Pflichwahlfach GESS
D-AGRL (
)
D-ARCH (
)
D-BAUG (
)
D-BSSE (
)
D-BIOL (
)
D-CHAB(
)
D-ERDW(
)
D-GESS (
)
D-INFK (
)
D-ITET (
)
D-MATH (
)
D-MATH_RW (
)
D-MATL (
)
D-MAVT (
)
D-MTEC (
)
D-PHYS (
)
D-UWIS (
)
Bedingungen für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung
2/3 des Präsenzunterrichts müssen besucht werden.
– Bei Kursen von 26–28 SWS sind dies 18 SWS.
– Bei Kursen von 52–56 SWS sind dies 36 SWS.
