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Informationen zur Deutschprüfung für fremdsprachige Studienbewerber/innen

Wer muss eine Deutschprüfung ablegen?

Fremdsprachige Studienbewerber/innen, die an der Universität Zürich studieren möchten, müssen eine Deutschprüfung ablegen. Das Sprachenzentrum der Universität und der ETH Zürich führt die Deutschprüfung durch. Die Anmeldung erfolgt über die Zulassungsstelle der Universität.

Im August bietet das Sprachenzentrum auch einen kostenpflichtigen Intensiv-Vorbereitungskurs für die Deutschprüfung an.

Wer kann sich von der Deutschprüfung befreien lassen?

Wenn Sie bereits eine der folgenden Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, können Sie sich von der Deutschprüfung befreien lassen:

  • neues Goethe-Zertifikat C1 (Prüfungen ab September 2007)
  • Goethe-Zertifikat C2: Grosses Deutsches Sprachdiplom (neues GDS ab 2012)
  • Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Institutes (KDS)
  • Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Institutes (GDS)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber an Deutschen Universitäten (DSH – Ergebnisklassen 3 und 2)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD der KMK), Zweite Stufe
  • Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis von durchschnittlich TDN 4 und mindestens TDN 3 in allen Prüfungsteilen
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) Prüfung C1 Oberstufe Deutsch
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) Wirtschaftssprache Deutsch - Niveau C2
  • telc Sprachprüfung: telc Deutsch C1

Doktorandinnen und Doktoranden können von der Deutschprüfung befreit werden, wenn sie über genügend Deutschkenntnisse verfügen oder nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer die Dissertation in einer anderen Sprache erstellen.

Was wird von Ihnen in der Deutschprüfung verlangt?

Deutsch ist die Unterrichtssprache an der Universität Zürich und die Sprache der universitären und öffentlichen Verwaltung. Die Universität verlangt von zukünftigen Studierenden aller Fächer gleichermassen, dass ihnen die deutsche Sprache geläufig ist und sie sich mehrheitlich korrekt ausdrücken können. Es wird erwartet, dass sie einen Fachtext von mittlerem Schwierigkeitsgrad selbständig erarbeiten, zusammenfassen und diskutieren können (mündlich und schriftlich).

Aus welchen Teilen besteht die Deutschprüfung?

Teil A schriftlich 60 Minuten (35 Punkte):

  • Leseverstehen
  • Grammatik

Teil B schriftlich 60 Minuten (45 Punkte):

  • Hörverstehen von Vortrag
  • Fragen zum Vortrag beantworten
  • Schreiben: Kurztext

Teil C mündlich 15 Minuten (20 Punkte):

  • Prüfungsgespräch

Maximal zu erreichende Punktzahl: 100 Punkte

Um sich eine genauere Vorstellung der Deutschprüfung und ihrer Aufgabenformate zu machen, empfehlen wir Ihnen, unsere Musterprüfung anzusehen und zu lösen. Laden Sie dazu die verschiedenen Prüfungsteile als PDF-Dokumente, bzw. als MP3-File, auf Ihren Computer:

Lesetext
Aufgaben zum Lesetext (Musterlösung)
Hörverstehen-Text als MP3-File
Hörverstehen-Text als geschriebener Text
Fragen zum Hörverstehen und Schreibaufgaben (Musterlösung))
Hinweise zur Musterprüfung

 

Welches Ergebnis benötigen Sie?

Zum Bestehen der Prüfung müssen von maximal 100 Punkten mindestens 60 Punkte erreicht werden.

Es gibt zwei mögliche Ergebnisse der Prüfung:

Prüfung bestanden:
Wenn mindestens 60 Punkte erzielt werden, gilt die Prüfung als bestanden (Niveau B2 gut erworben). Es erfolgt die ordentliche Immatrikulation.

Prüfung nicht bestanden:
Wenn weniger als 60 Punkte erzielt wurden oder wenn Sie unentschuldigt nicht zur Prüfung erschienen sind, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es erfolgt keine Immatrikulation. Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können auf ein späteres Semester hin ein neues Immatrikulationsgesuch stellen, haben diesem aber eine Bescheinigung über einen zwischenzeitlich besuchten Deutschkurs beizulegen. Die Deutschprüfung kann einmal wiederholt werden.

 

Wo können Sie sich zur Prüfung anmelden?

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über die Zulassungsstelle für Studienbewerber/innen mit ausländischer Vorbildung.

Wer kann an der Deutschprüfung teilnehmen?

Vor der Deutschprüfung müssen die übrigen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt sein.

Um an der Deutschprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie gute Deutschkenntnisse nachweisen. Bitte legen Sie dem Anmeldeformular Nachweise über bereits besuchte Deutschkurse bei.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Deutschprüfung findet ungefähr drei Wochen vor dem Vorlesungsbeginn statt. Die nächste Prüfung findet am Montag, 20. August 2012, die mündlichen Prüfungen am Donnerstag, 23. August 2012 und Freitag, 24. August 2012 statt. Ersatztermine können nicht angeboten werden.

Die Zulassungsstelle informiert Sie über die genauen Zeiten, die Räumlichkeiten und Ihren Termin für die mündliche Prüfung.

Nach Erhalt der «Zulassung zur Immatrikulation» melden Sie sich bitte vor dem 31. Juli 2012 bei der Zulassungsstelle an.

Wie viel kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 90.--.

Wenn Sie die Prüfung wiederholen, müssen Sie die Gebühr erneut entrichten.

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