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Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich

Credits

ECTS Credits
Alle Sprachkurse werden konsequent nach den ECTS-Grundsätzen konzipiert und enthalten Leistungskontrollen zur Überprüfung des Lernfortschritts.

Ein Sprachkurs von 2 SWS entspricht einem Workload von insgesamt 60 Stunden (davon 21 Stunden / 28 Lektionen Unterrichtszeit und etwa 39 Stunden Selbststudium). 1 ECTS Credit entspricht an der UZH einem Workload von 30 Stunden, folglich werden für Sprachkurse in der Regel 2 ECTS Credits vergeben.

Die ECTS Credits werden nur auf Grund von kontrollierten Studienleistungen vergeben.

Da der Spracherwerb in den meisten Kursen eng mit den interaktiven Lernprozessen im Präsenzunterricht verbunden ist, ist der Lernerfolg abhängig von Anwesenheit und aktiver Teilnahme am Unterricht.
 

Anerkennung und Anrechnung der ECTS Credits ans Studium
Die Anerkennung und Anrechnung der ECTS Credits gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich des Sprachenzentrums. Für Informationen zur Übermittlung, Anerkennung und Anrechnung der Sprachlernleistung konsultieren Sie bitte das entsprechende Dokument „Anrechnung der Credits ans Studium“:
UZH (PDF, 56 KB)
ETH (PDF, 70 KB)
PHZH, ZHdK (PDF, 67 KB)
 

Vergabe von ECTS Credits
Das Sprachenzentrum vergibt ECTS Credits bei

  • Erfolgreich beurteilter und dokumentierter Studienleistung
  • Aktiver Teilnahme am Unterricht

Es werden nur ein Mal ECTS Credits für die gleiche Studienleistung vergeben. Ein wiederholter Besuch des gleichen Kurses ist nur bei nicht erbrachter oder nicht bestandener Leistung möglich.
 

Leistungsnachweise (Lernerfolgskontrollen)
Die Leistungsnachweise orientieren sich an den zu erwerbenden Kompetenzen bzw. den gesetzten Lernzielen. Über die Formen und Anforderungen informieren die Kursbeschreibungen. Ausserdem informieren die Dozierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen über die Leistungsnachweise und die Fristen für deren Durchführung.
 

Noten
Noten sind Bewertungen der Qualität der erbrachten Leistungen. Das Sprachenzentrum vergibt für alle mit ECTS Credits versehenen Leistungsbescheinigungen Noten entsprechend der im Schweizer Bildungssystem gebräuchlichen Notenskala von 1 bis 6, wobei 6 die beste und 1 die geringste Leistung bezeichnet. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen, für die keine ECTS Credits vergeben werden. Halbe Noten und Viertelnoten sind möglich.
 

Ersatztermin für Leistungsnachweise (Lernerfolgskontrollen)
Ein Ersatztermin für die Durchführung einer Leistungskontrolle wird nur in begründeten Fällen nach Rücksprache mit der Lehrperson / der Fachschaftsleitung und innerhalb des laufenden Semesters festgelegt.
 

Wiederholung der Leistungsnachweise (Lernerfolgskontrollen)
Im Falle einer ungenügenden Studienleistung ist die Wiederholung der Lernerfolgskontrolle an einen erneuten Kursbesuch gebunden; nur in begründeten Fällen (wie z.B. Studienprogrammabschluss) und wenn der Leistungsnachweis aus einer Prüfung besteht, die zu einem definierten Zeitpunkt am Ende des Kurses erbracht wird, kann in Absprache mit der Fachschaftsleitung eine Ausnahme bewilligt werden. Der Wiederholungstermin muss innerhalb des laufenden Semesters liegen. Als genügend beurteilte Studienleistungen können nicht zur Verbesserung der Bewertung wiederholt werden. 
 

Leistungsbescheinigung
Nach einem erfolgreich bestandenen Sprachkurs erhalten Sie eine Leistungsbescheinigung des Sprachenzentrums. Auf der Leistungsbescheinigung werden die ECTS Credits und eine Note ausgewiesen. 
 

Teilnahmebestätigung
Wenn Sie keine ECTS Credits brauchen oder den Leistungsnachweis dafür nicht erbracht haben, aber trotzdem eine Bestätigung Ihrer Kursteilnahme haben möchten, müssen Sie mindestens 2/3 des Präsenzunterrichts absolviert haben. Bei Kursen von 26-28 Lektionen sind dies 18, bei Kursen von 52-56 Lektionen sind dies 36, und bei Kursen von 14 Lektionen sind dies 9 Lektionen.