Navigation auf uzh.ch

Suche

Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich

Credits

ECTS Credits

Unsere Sprachlernangebote werden konsequent nach den ECTS-Grundsätzen konzipiert und durchgeführt. Alle Sprachkurse enthalten Leistungskontrollen zur Überprüfung des Lernfortschritts.

Die ECTS Credits werden nur auf Grund von kontrollierten Studienleistungen vergeben.

Es werden nur ein Mal ECTS Credits für die gleiche Studienleistung vergeben. Ein wiederholter Besuch des gleichen Kurses ist nur bei nicht erbrachter oder nicht bestandener Leistung möglich.
 

Vergabe von ECTS Credits

Ein Sprachkurs von 2 SWS entspricht einem Workload von insgesamt 60 Stunden (davon 21 Stunden/28 Lektionen Unterrichtszeit und etwa 39 Stunden Selbststudium). 1 ECTS-Punkt entspricht an der UZH einem Workload von 30 Stunden, folglich werden für Sprachkurse in der Regel 2 ECTS-Punkte vergeben.

Da der Spracherwerb in den meisten Kursen eng mit den interaktiven Lernprozessen im Präsenzunterricht verbunden ist, ist der Lernerfolg ausserdem abhängig von Anwesenheit und aktiver Teilnahme am Unterricht.
 

Bedingungen für die Vergabe von ECTS Credits und das Ausstellen der Leistungsbescheinigung

  • Erfolgreich beurteilte und dokumentierte Studienleistung
  • Aktive Teilnahme am Unterricht

Zur Anrechnung der erworbenen Credits konsultieren Sie bitte das entsprechende Dokument „Anrechnung der Credits ans Studium“: 
UZH (PDF, 56 KB)
ETH (PDF, 70 KB)
PHZH, ZHdK (PDF, 67 KB)
 

Leistungsnachweise (Lernerfolgskontrollen) 

Die Leistungsnachweise orientieren sich an den zu erwerbenden Kompetenzen bzw. den gesetzten Lernzielen. Über die Formen und Anforderungen informieren unsere Kursbeschreibungen. Ausserdem informieren unsere Dozierenden Sie zu Beginn der Lehrveranstaltungen über die Leistungsnachweise und deren Durchführung.
 

Noten

Noten sind Bewertungen der Qualität der erbrachten Leistungen. Wir vergeben für alle mit ECTS Credits versehenen Leistungsbescheinigungen Noten entsprechend der im Schweizer Bildungssystem gebräuchlichen Notenskala von 1 bis 6, wobei 6 die beste und 1 die geringste Leistung bezeichnet. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen, für die keine ECTS Credits vergeben werden. Halbe Noten und Viertelnoten sind möglich.
 

Ersatztermin/Wiederholung 

Ein Ersatztermin für die Durchführung einer Überprüfung der Studienleistung wird nur in begründeten Fällen nach Rücksprache festgelegt.

Als genügend beurteilte Studienleistungen können nicht zur Verbesserung der Bewertung wiederholt werden. Die Wiederholung einer ungenügenden Studienleistung ist an einen erneuten Kursbesuch gebunden.

 

Bedingungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung

Falls die Bedingungen für die Vergabe von ECTS Credits und das Ausstellen der Leistungsbescheinigung nicht erfüllt wurden, kann eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden. Diese ist an die folgende Bedingung geknüpft:

2/3 des Präsenzunterrichts müssen besucht werden:

- Bei Kursen von 28 SWS sind dies 18 SWS.
- Bei Kursen von 56 SWS sind dies 36 SWS.