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Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich

Kuratorium


Das Kuratorium ist das Aufsichtsorgan des Sprachenzentrums. Es übernimmt in Absprache mit der Direktorin bzw. dem Direktor die strategische Planung. Es setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern sowie vier Mitgliedern ohne Stimmberechtigung zusammen.

Die Schulleitung der ETH Zürich bzw. die Erweiterte Universitätsleitung der UZH wählen aus dem Kreise ihrer Hochschule für die Dauer von zwei Jahren je drei stimmberechtigte Mitglieder, wovon je eine Person die Interessen der Schulleitung ETH Zürich bzw. der Universitätsleitung der UZH vertritt. Wiederwahl ist möglich.

Als nicht stimmberechtigte Mitglieder nehmen ex officio eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Prorektorats Lehre und Studium der UZH, eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Stabs der Rektorin bzw. des Rektors der ETH Zürich sowie die Direktorin bzw. der Direktor Einsitz. Als weiteres nicht stimmberechtigtes Mitglied nimmt eine Dozierendenvertretung, welche von den Dozierenden des Sprachenzentrums für zwei Jahre gewählt wird, Einsitz ins Kuratorium. Wiederwahl ist möglich.

Das Kuratorium konstituiert sich selbst. Der Vorsitz wird nach Möglichkeit im Wechsel von einem stimmberechtigten Mitglied der UZH und der ETH Zürich ausgeübt.

Das Kuratorium tagt mindestens zweimal jährlich. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Für Beschlüsse gilt das einfache Mehr. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Zirkulationsbeschlüsse sind in dringenden Angelegenheiten möglich, wenn mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder antworten.

Die Vorbereitung der Geschäfte obliegt der bzw. dem Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführenden Ausschuss.

Das Kuratorium entscheidet abschliessend über
a. Anstellung und Entlassung der Direktorin bzw. des Direktors im Rahmen der an der UZH geltenden personalrechtlichen Bestimmungen;
b. Anstellungsbedingungen für Dozierende im Rahmen der an der UZH geltenden personalrechtlichen Bestimmungen.

Das Kuratorium diskutiert die jährliche Entwicklung des Sprachenzentrums auf der Basis des Jahresberichts und der Jahresziele. Es beschliesst abschliessend über den Einsatz der durch die beiden Hochschulen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für die gemeinsamen Angebote auf der Grundlage der Nachfrage der Zielgruppen gemäss § 2 sowie der Strategie der beiden Hochschulen. Es nimmt Kenntnis vom geplanten Einsatz finanzieller Mittel der beiden Hochschulen im Hinblick auf spezifische Angebote für die UZH und für die ETH Zürich.

Das Kuratorium entscheidet zuhanden der Schulleitung der ETH Zürich und der Universitätsleitung der UZH über: a. Änderungen der Geschäftsordnung;
b. die Festlegung der Gebühren;
c. die Festlegung einer Gebührenpflicht.

(Geschäftsordnung für das Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich, § 5 Kuratorium, Fassung vom 1. August 2020, § 5)

Mitglieder

Vorsitzender

Prof. Dr. Johannes Kabatek, Romanisches Seminar UZH

Vertreter/innen der Universität Zürich

Prof. Dr. Johannes Kabatek, Romanisches Seminar UZH
Prof. Dr. Ulrich Eigler, Seminar für Griechische und Lateinische Philologie UZH
Prof. Dr. Gabriele Siegert, Vertretung der Universitätsleitung, Prorektorin Lehre und Studium

Vertreter/innen der ETH Zürich

Prof. Dr. Fadoua Balabdaoui, Departement Mathematik ETH Zürich
Prof. Dr. Manfred Sigrist, Prorektor Doktorat ETH Zürich
Prof. Dr. Andreas Kilcher, Literatur- u. Kulturwissenschaft ETH Zürich

Mitglieder (ohne Stimmrecht)

dipl. geogr. Astrid Fritschi, Prorektorat Lehre und Studium
Dr. Wendy Altherr, Bereich Rektorin ETH
Dr. Sabina Schaffner, Direktorin des Sprachenzentrums
Dr. Kimberly Lewis, Dozierendenvertretung des Sprachenzentrums